
Revision von Dormagener Prostituiertenmörder abgewiesen
Ein Dormagener muss wohl bis an sein Lebensende im Gefängnis bleiben. Das hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entschieden.
Veröffentlicht: Dienstag, 14.12.2021 08:34
Der frühere Abiturient des Bettina von Arnim Gymnasiums hatte in Düsseldorf eine Prostituierte getötet und in Neuss Jahre später wieder eine Prostituierte attackiert. 2012 hatte der Dormagener in einem Nobelhotel in Düsseldorf eine Prostituierte mit einer Vielzahl von Messerstichen umgebracht, vor anderthalb Jahren griff er dann eine Escort-Dame im Holiday Inn Hotel in Neuss an. In beiden Fällen hatte sich der Dormagener in die Frauen verliebt. Als er zurückgewiesen wurde, eskalierte die Situation jeweils. Das Landgericht Düsseldorf hatte für den Wiederholungstäter Sicherungsverwahrung angeordnet. Diese Entscheidung wurde vom Bundesgerichtshof nun bestätigt. Der Dormagener gilt als Gefahr für die Allgemeinheit.