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Rhein-Kreis Neuss: DGB macht auf Ferienjob-Regeln aufmerksam
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Rhein-Kreis Neuss: DGB macht auf Ferienjob-Regeln aufmerksam

Zum Start der Sommerferien macht der Deutsche Gewerkschaftsbund für unseren Kreis nochmal auf Regeln für Ferienjobs für Schüler aufmerksam und gibt Tipps.

Veröffentlicht: Freitag, 11.07.2025 15:21

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Wichtig ist es laut DGB auf die Vorrausetzungen zu achten, unter denen Ferienarbeit für Schüler erlaubt ist. Erlaubt für alle sind leichte Tätigkeiten, wie Gartenarbeit, Zeitungen austragen oder Botengänge, sagt die Gewerkschaft. Schwere körperliche oder gefährliche Arbeiten seien für Jugendliche tabu. Desto älter Schüler sind, je mehr sei aber erlaubt. Das heißt: Ab 15 Jahren darf beispielsweise mehr als acht Stunden täglich gearbeitet werden - mit 13 oder 14 aber nur wenige Stunden. Außerdem sei es ratsam einen schriftlichen Vertrag abzuschließen - in dem dann auch Aufgaben, Arbeitszeiten sowie Bezahlung festgehalten sind. Für unter 18-Jährige ohne abgeschlossene Berufsausbildung gelte das Mindestlohngesetz nicht. Das kritisiert der DGB.

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