
© SYMBOLBILD | leeyiutung - stock.adobe.com
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Rhein-Kreis Neuss: Gartenarbeit jetzt erledigen
Wer einen Garten hat und seine Hecken, Sträucher oder Bäume zurückschneiden will, der muss das bis Ende Februar erledigen.
Veröffentlicht: Donnerstag, 22.02.2024 10:51
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Darauf weisen einige Kommunen im Rhein-Kreis Neuss hin. Ab März gilt nämlich das bundesweite Fäll- und Schnittverbot. Es gilt bis September. In dieser Zeit sind nur schonende Form- und Pflegeschnitte erlaubt. Ziel ist es den natürlichen Lebensraum von Tieren und Pflanzen nicht zu zerstören, heißt es. Rückschnitte sind im Frühling und Sommer nur dann erlaubt, wenn es Sicherheitsprobleme gibt.
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