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Kreishaus des Rhein-Kreises Neuss in Neuss
© Rhein-Kreis Neuss
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Rhein-Kreis Neuss: Verhaltensregeln über die Ostertage

Der Rhein-Kreis Neuss macht darauf aufmerksam, dass am Donnerstag Abend (17.04.) bereits ein Tanzverbot gilt.

Veröffentlicht: Mittwoch, 16.04.2025 08:59

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Ab 18 Uhr dürfen wir am Gründonnertag (17.04.) nicht mehr tanzen. Freitag (18.04.) kommt dann ein stiller Feiertag auf uns zu, sagt die Kreisverwaltung. Hier dürfen zum Beispiel keine Märkte stattfinden. Auch nicht-öffentliche Aufführungen oder Sportwettkämpfe sind demnach verboten. Blumenläden oder Bäckereien dürfen an dem Tag fünf Stunden öffnen, heißt es. Genauso wie an Ostersonntag (20.04.). Allerdings müssen sie dann Ostermontag (21.04.) dicht bleiben. Eine Ausnahme bilden landwirtschaftliche Betriebe. Sie dürfen auch an den Feiertagen für jeweils fünf Stunden ihre Produkte verkaufen.

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