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 Rhein-Kreis Neuss: Wahlbenachrichtigungen zur Kommunalwahl
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Rhein-Kreis Neuss: Wahlbenachrichtigungen zur Kommunalwahl

Im Rhein-Kreis Neuss werden die Wahlbenachrichtigungen zur Kommunalwahl verschickt. Bis Ende August sollen alle Briefe zugestellt sein.

Veröffentlicht: Montag, 04.08.2025 05:13

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Wahlbenachrichtigungen im Rhein-Kreis Neuss werden verschickt

Im Rhein-Kreis Neuss werden ab Montag (04.08.)die Wahlbenachrichtigungen zur Kommunalwahl verschickt. Laut dem NRW-Innenministerium sollen die Briefe bis spätestens 24. August bei allen Wählern ankommen.

Wer darf wählen?

Wer am 14. September im Rhein-Kreis Neuss seine Stimme abgeben möchte, muss mindestens 16 Jahre alt sein, einen deutschen oder europäischen Pass besitzen und in einer Kommune gemeldet sein. Zum Vergleich: Bei der Bundestagswahl liegt das Mindestalter bei 18 Jahren, und nur Personen mit deutschem Pass dürfen wählen.

Frühzeitig wählen oder Briefwahl beantragen

Man muss nicht bis zum 14. September warten, um zu wählen. In der Regel sind die Wahlämter der Städte bereits geöffnet. Dort kann man entweder direkt wählen oder die Briefwahlunterlagen mitnehmen. Alternativ kann die Briefwahl auch mit der Rückseite der Wahlbenachrichtigung oder online beantragt werden.

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