
© NE-WS 89.4
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Rhein-Kreis Neuss weist auf rechtzeitigen Heckenschnitt hin
Wer einen Garten hat und seine Hecken, Sträucher oder Bäume zurückschneiden will, der muss das bis Anfang März erledigen. Darauf weist der Rhein-Kreis Neuss hin.
Veröffentlicht: Samstag, 15.02.2025 08:00
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Dann gilt demnach das bundesweite Fäll- und Schnittverbot. Hecken und auch Büsche dürfen bis September nicht mehr gerodet oder radikal zurückgeschnitten werden. Erlaubt sind in dieser Zeit nur schonende Form- und Pflegeschnitte. Ziel ist es den natürlichen Lebensraum von Tieren und Pflanzen nicht zu zerstören, heißt es.
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