
Sammelklage gegen Kaarster Strom-Anbieter Stromio
Kunden des Kaarster Strom-Anbieter Stromio können bald gemeinsam klagen. Dafür hat die Verbraucherzentrale Hessen jetzt eine Musterfeststellungsklage bei Gericht eingereicht.
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Durch die Sammelklage würden alle Betroffenen, deutschlandweit, gleichermaßen vom Urteil profitieren. Dafür müssen sie sich nur im Sammel-Register beim Bundesamt für Justiz eintragen und wichtige Dokumente wie Vertrag und Kündigung behalten, sowie den Zählerstand zum Zeitpunkt der Kündigung und beim Wechsel von der Ersatz- in die Grundversorgung notieren. Wann genau das Register online sein wird, ist nicht bekannt. Die Verbraucherzentrale rechnet aber mit Klagen im vierstelligen Bereich.
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