Schnelltests ab 11. Oktober kostenpflichtig

Es gab eine Zeit, da konnte man sich praktisch überall testen lassen. Ab dem 11. Oktober sind die Schnelltests nicht mehr generell kostenlos.

Wer Coronatests nun selbst bezahlen muss – und wer nicht

Ab Montag (11.10.) gelten neue Regeln bei den Schnelltests. Dann können sich nur noch bestimmte Personengruppen kostenlos testen lassen. Da sich mittlerweile fast alle Menschen in Deutschland impfen lassen können, werden die Kosten für Coronatests auch in Neuss nicht länger vom Staat getragen. Das kostenlose Testangebot endet deswegen. Menschen ohne corona-spezifische Symptome, die keinen anderweitigen Anspruch aus der Coronavirus-Testverordnung haben, müssen die Testkosten damit grundsätzlich selber tragen. Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen

können, haben jedoch auch weiterhin einen Anspruch auf einen kostenlosenwöchentlichen Schnelltest, sagt Dorothea Khairat von der Beratungsstelle in Neuss.

Wer kann weiterhin kostenlose Tests in Anspruch nehmen?

Folgende Personen haben auch nach dem 11. Oktober 2021 die Möglichkeit, sich mindestens einmal die Woche kostenlos mit einem Schnelltest testen zu lassen:

- Kinder bis zu einem Alter von 12 Jahren und drei Monaten;

- Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können (z.B. Schwangere im ersten Schwangerschaftsdrittel);

- Verbraucher/innen, die sich wegen einer Corona-Infektion in Quarantäne begeben mussten, wenn sie sich zur Beendigung testen lassen

müssen.

Übergangsfrist für Minderjährige und Schwangere

Bis zum 31. Dezember 2021 können sich alle, die zum Zeitpunkt der Testung noch minderjährig sind, weiterhin kostenlos testen lassen. Das Gleiche gilt auch für Schwangere. Obwohl auch für diese Personengruppen eine allgemeine Impfempfehlung besteht, soll ihnen noch bis zum Jahresende die Möglichkeit gegeben werden, sich über die Impfangebote zu informieren und diese in Anspruch zu nehmen.

Welche Nachweise muss man für einen kostenlosen Test vorlegen?

Wer nach dem Ende der sogenannten allgemeinen Bürgertestung am 11. Oktober einen kostenlosen Test in Anspruch nehmen möchte, muss sich gegenüber der Teststelle ausweisen und den persönlichen Anspruch auf einen kostenlosen Bürgertest aus einem der oben genannten Gründen belegen. Wer beispielsweise aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden kann, muss eine entsprechende ärztliche Bescheinigung vorlegen.

Wie teuer wird ein kostenpflichtiger Test?

Das Bundesgesundheitsministerium gibt keinen Preis vor und plant derzeit keine Regulierung. Bisher variieren die Preise für Antigen-Schnelltests zwischen 18 und 40 Euro. Es ist deshalb ratsam, Preise zu vergleichen. Das Testzentrum sollte durch den öffentlichen Gesundheitsdienst zertifiziert und die Tests durch das Paul-Ehrlich-Institut geprüft und beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte gelistet sein.

Weiterführende Links

Weitere Informationen zu Corona-Schnelltests bietet die Verbraucherzentrale NRW hier.

(Original-Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Neuss vom 07.10.2021)

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