Stadt Dormagen weist auf Ausnahmen bei 3G-Regel hin

Die Stadt Dormagen hat nochmal klargestellt: Jugendliche unter 16 müssen dort, wo die 3G-Regel gilt, keinen Nachweis vorlegen. Sie sind nämlich schulpflichtig.

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Weil sie sich dort regelmäßig testen lassen müssen, gelten sie grundsätzlich als getestet. Grund für die Klarstellung der Stadt war eine ungenaue Formulierung in der neuen Corona-Schutzverordnung. Viele betroffene Schüler seien in den letzten Tagen nach einem Nachweis gefragt worden - zum Beispiel, wenn sie ins Schwimmbad wollten. Jetzt hat das Land NRW die Text-Passage in der Verordnung genauer formuliert. Die Nachweis-Pflicht gilt demnach für Jugendliche ab 16.

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