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Statt Freiheitsstrafe Geldstrafe für Korschenbroicher
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Statt Freiheitsstrafe Geldstrafe für Korschenbroicher

In einem Berufungsverfahren ist ein 30-jähriger Korschenbroicher jetzt zu einer Geldstrafe verurteilt worden - wegen Überlassens von Betäubungsmitteln zum unmittelbaren Verbrauch. 

Veröffentlicht: Freitag, 20.03.2026 14:47

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Laut dem Landgericht Düsseldorf muss er insgesamt 1.800 Euro zahlen (90 Tagessätzen zu je 20 Euro). Die usprüngliche Freiheitsstrafe von sieben Monaten ist damit aufgehoben. Dazu hatte ihn das Amtsgericht Neuss verurteilt. Der Korschenbroicher hatte allerdings Berufung dagegen eingelegt. Das Amtsgericht war bei der Verurteilung davon ausgegegangen, dass der Mann seiner Ex-Partnerin ein Gemisch aus Amphetaminen und Ecstasy serviert hatte. Demnach hatte er die Frau in dem Glauben gelassen, es handle sich um Tee. Die Folgen waren Übelkeit und Schwindel, heißt es. Das neue Urteil des Landgerichts ist noch nicht rechtskräftig.

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