Anzeige
Symbolbild Rhein-Kreis Neuss
© NE-WS 89.4
Teilen: mail

Stiller Feiertag: Diese Regeln gelten am Sonntag

An Allerheiligen gelten im Rhein-Kreis Neuss besondere Regeln. Trödelmärkte, Sport und laute Musik sind zeitweise verboten. Der Überblick, was am Sonntag (01.11.26) gilt.

Veröffentlicht:

Anzeige

Am Sonntag (01.11.26) ist Allerheiligen - und damit einer der sogenannten stillen Feiertage in Nordrhein-Westfalen. An solchen Tagen schreibt das Gesetz mehr Ruhe vor als an gewöhnlichen Sonn- und Feiertagen. Bestimmte Veranstaltungen und Aktivitäten sind ganz oder zeitweise untersagt. Der Rhein-Kreis Neuss erinnert daran, dass diese Einschränkungen für alle gelten - egal ob Veranstalter, Gastronomiebetrieb oder Privatperson.

Anzeige

Was am Sonntag im Rhein-Kreis Neuss verboten ist

Anzeige

Die Einschränkungen gelten für zwei verschiedene Zeitfenster. Von 5 bis 13 Uhr sind Trödelmärkte, Sportveranstaltungen und der Betrieb von Spielhallen nicht erlaubt. Noch länger gilt das Verbot für öffentliche Feiern und laute Musik in Gaststätten: Hier endet die Einschränkung erst um 18 Uhr. Wer also eine Party oder ein Konzert in einer Kneipe veranstalten möchte, darf damit frühestens am Abend beginnen.

Anzeige

Drei stille Feiertage im November

Anzeige

Allerheiligen ist nicht der einzige besonders geschützte Tag im November. Auch der Volkstrauertag am Sonntag (15.11.26) und der Totensonntag am Sonntag (22.11.26) gehören zu den stillen Feiertagen. An beiden Tagen gelten vergleichbare Einschränkungen wie an Allerheiligen.

Anzeige
Anzeige
Anzeige