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Symbolbild Stadt Dormagen
© NE-WS 89.4
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Streit um OGS-Finanzierung: auch Dormagen zieht vor Gericht

Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung sorgt in Nordrhein-Westfalen für juristischen Streit. Konkret: die Finanzierung der Pläne.

Veröffentlicht: Freitag, 27.03.2026 05:25

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15 Städte sind vor Gericht gezogen - darunter auch Dormagen. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf bündelt jetzt alle Klagen und wartet auf eine Stellungnahme des Landes. Bis auf Weiteres sei nicht mit einer Entscheidung zu rechnen, heißt es vom Gericht. Demnach klagt Dormagen gemeinsam mit Düsseldorf, Krefeld und Mönchengladbach. Auch andere Kommunen haben sich zusammengetan. Ab dem neuen Schuljahr im Sommer gilt ein bundesweiter Rechtsanspruch auf einen Platz in der Ganztags-Betreuung - erst einmal für alle Erstklässler. Der Bund kann aber an die Kommunen keine Aufgaben delegieren. Es fehlt ein entsprechendes Gesetz für NRW. Die Kommunen beklagen eine rechtliche Grauzone. Durch die Klagen erhoffen sie sich rechtliche und finanzielle Planungssicherheit. 

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