
Tempo 30 Zonen in Meerbusch dürfen doch bleiben
Nach viel hin und her dürfen die 30er-Zonen in Meerbusch-Osterath und Lank-Latum vorerst doch bleiben. Das hat das Oberverwaltungsgericht in Düsseldorf so entschieden.
Veröffentlicht: Donnerstag, 03.08.2023 12:25
Damit hat das Gericht eine Entscheidung des Düsseldorfer Verwaltungsgerichts vorerst aufgehoben, weil das Oberverwaltungsgericht in der Sache noch nicht abschließend entschieden hat. Bis es so weit ist, soll der private Kläger laut Oberverwaltungsgericht abwarten. Im Hauptverfahren soll dann final entschieden werden. Zum Hintergrund: Die Stadt Meerbusch hatte davor Beschwerde gegen ein Urteil des Düsseldorfer Verwaltungsgerichts - also der Instanz darunter - eingelegt. Das hatte entschieden, dass die Tempo 30 Zonen in Osterath und Lank-Latum sowie zwei Stoppschilder unrechtmäßig sind. Damit hatte es einem Anwohner Recht gegeben, der geklagt hatte.
Die Stadt Meerbusch freut sich über die Entscheidung. Seit Freitagvormittag (04.08.) hängen die Schilder zumindest provisorisch wieder. Das sei ein Etappensieg. Nächste Woche will die Stadt in den Bereichen eine Verkehrszählung machen, um eine Begründung für die Geschwindigkeitsbegrenzung liefern zu können. Wann es eine finale Entscheidung in der Sache gibt, steht noch nicht fest. Das OVG hat noch keinen Termin genannt.