
Türkische Wahlkampfrede in Neuss sorgt NRW-Verfassungsschutz
Auch der NRW-Verfassungsschutz hat jetzt auf die Wahlkampfrede eines AKP-Politikers letzte Woche in Neuss reagiert. Man sei besorgt über die Äußerungen, heißt es.
Veröffentlicht: Mittwoch, 18.01.2023 05:39
Der türkische Politiker hatte bei seiner Rede in einer Moschee die Vernichtung von Kurden und Anhängern der Gülen-Bewegung gefordert. Er war auf Wahlkampftour für die Präsidentschaftswahlen in der Türkei. So wirbt die türkische Regierung um Stimmen im Ausland. Für die türkische Regierung ist die Gülen-Bewegung - wie auch die PKK - eine Terrororganisation. In Deutschland gilt das für die Gülen-Bewegung aber nicht. Das Auswärtige Amt hat wegen der Rede die türkische Botschaft schon zu einem Gespräch eingeladen. Und möglicherweise liegt sogar eine Straftat vor. Das prüft gerade die Staatsanwaltschaft Düsseldorf. Denn Wahlkampfauftritte von ausländischen Politikern müssen beantragt und von der Bundesregierung genehmigt werden.
Hermann Gröhe schickt Protestbrief an türkischen Botschafter
In einem Schreiben hat sich Hermann Gröhe an den türkischen Botschafter in Berlin gewandt, um gegen den Wahlkampfauftritt des türkischen Abgeordneten Mustafa Açıkgöz in der Neusser Yunus-Emre Moschee zu protestieren. Mehrere übereinstimmende Medienberichte hatten einen Videomitschnitt der Rede des AKP-Politikers vom 13. Januar 2023 aufgegriffen. In seinem Schreiben an den Botschafter machte Hermann Gröhe als direkt gewählter Bundestagsabgeordneter für Neuss, Dormagen, Grevenbroich und Rommerskirchen deutlich, dass dieser Vorgang die deutsch-türkischen Beziehungen belastet:
„Die hetzerischen und menschenfeindlichen Aussagen von Herrn Açıkgöz sind unwürdig und geschichtsvergessen. Diese Worte können zudem dazu führen, dass Menschen mit türkischem Hintergrund zu Unrecht in unserem Land in Mithaftung für diese ausgrenzende und menschenfeindliche Sprache genommen werden. Diese Hetze schadet dadurch auch türkischstämmigen Menschen mit oder ohne türkischem Pass, die gerne in unserem Land leben. Das Schüren von Vorurteilen untergräbt das gute Miteinander der Menschen auch bei uns.“
Hermann Gröhe erinnerte in seinen Schreiben daran, dass Wahlkampfauftritte ausländischer Politiker in Deutschland nach geltendem Recht drei Monate vor Wahlen oder Abstimmungen in ihren Ländern verboten sind. Außerhalb von Wahlkampfzeiten sind politische Auftritte ausländischer Regierungsmitglieder zehn Tage vorher zu beantragen und unterliegen einem Genehmigungsvorbehalt der Bundesregierung.
(Original-Pressemitteilung vom Büro Hermann Gröhe vom 18.01.23.)