
Überwachungskameras am Haus: Diese Regeln gelten im Kreis
Immer mehr Menschen setzen am eigenen Haus auf Überwachungskameras, um sich besser vor Einbrüchen zu schützen.
Veröffentlicht: Dienstag, 26.05.2026 08:41
Das hat die Landesbeauftragte für Datenschutz auf Anfrage von NE-WS 89.4 mitgeteilt. Grundsätzlich darf sich auch jeder eine Überwachungskamera zulegen. Es gibt aber einige Regeln. Der wichtigste Punkt: Man darf nur sein eigenes Grundstück filmen und auch nur Bereiche, die nicht für die Öffentlichkeit zugänglich sind. Das heißt: Wenn vor dem Haus direkt ein öffentlicher Bürgersteig liegt, dann darf der nicht mitgefilmt werden, genauso wenig beispielsweise die Auffahrt vom Nachbarhaus. Außerdem ist wichtig: Wer eine Überwachungskamera aufhängt, muss das auch kennzeichnen - entsprechende Hinweisschilder gibt es online - ein Link dazu steht auf news894.de. Die Videoaufnahmen dürfen maximal 72 Stunden gespeichert werden - Tonaufnahmen sind nicht erlaubt.
Hinweisschilder zum downloaden