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Urteil: Autovermietung an Geldautomatensprenger
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Urteil: Autovermietung an Geldautomatensprenger

Vater und Sohn vermieteten gezielt ein 600-PS-Auto an Geldautomatensprenger. Der Vater erhielt Bewährung, der Sohn eine Verwarnung.

Veröffentlicht: Dienstag, 26.08.2025 15:34

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Im Prozess um eine Autovermietung ist am Landgericht Düsseldorf ein Urteil gefallen. Vater und Sohn sollen ein 600 PS starkes Auto gezielt an Geldautomatensprenger vermietet haben. Der Vater wurde zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten auf Bewährung verurteilt. Sein Sohn wurde verwarnt. Die beiden Männer hatten den Wagen laut Landgericht vor vier Jahren auf Pump gekauft und für mindestens 500 Euro am Tag vermietet. Dabei hätten sie gewusst, dass der Wagen von Automatensprengern als Tat- und Fluchtfahrzeug genutzt wurde. Zu den Tatorten gehörten unter anderem Meerbusch-Osterath und Dormagen. Vater und Sohn kassierten laut Anklage für den Verleih ihres schnellen Autos insgesamt 28.000 Euro an Fahrzeugmiete. Die Polizei wurde auf die beiden aufmerksam, weil das Auto häufig in der Nähe von Geldautomatensprengungen gesehen wurde. Daraufhin wurden sie überwacht und ihre Telefone abgehört.

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