
Urteil im Prozess um ein Boxspringbett
Wer ein Boxspringbett kauft, muss damit rechnen, dass bei extremen Bewegungen die Matratzen auseinanderdriften. Das hat heute (9. Mai) das Landgericht Düsseldorf entschieden.
Veröffentlicht: Donnerstag, 09.05.2019 09:05
Es hat damit eine Klage von einem Ehepaar aus Dormagen abgewiesen. Die Eheleute hatten vor Gericht erklärt, sie wären beim Schlafen und anderen Bewegungen schon mehrfach aus dem Bett gefallen.Der Mann und seine Frau aus Dormagen waren mit ihrem 1500 EUR teuren Bett nicht zufrieden. Beim Schlafen und Bewegungen, die nichts mit Schlafen zu tun hätten, sei man in der Besucherritze oder neben dem Bett gelandet. Deshalb wollten sich die beiden vom Möbelhaus den Kaufpreis erstatten lassen. Das Gericht beauftragte jedoch einen Sachverständigen, der kam zu dem Ergebnis, dass selbst heftige Bewegungen nur Schwingungen, aber kein Verrutschen auslösen würden. Daraufhin wurde die Klage abgewiesen.