Urteil im Prozess um verdurstetes Kind in Grevenbroich

Nach dem Tod des kleinen Leon aus Grevenbroich-Wevelinghoven muss die Mutter des Jungen für siebeneinhalb Jahre in Haft.

© Marc Pesch

Das hat am Donnerstag (13.08.) das Landgericht Mönchengladbach entschieden. Die Richter verurteilten die 28-Jährige unter anderem wegen Körperverletzung mit Todesfolge. So ungewöhnlich der Fall ist, so ungewöhnlich ist auch das Urteil. Denn obwohl der Junge verdurstet und damit verstorben ist, wurde die Frau nur wegen versuchten Totschlags verurteilt. Landgerichts-Sprecher Raimund Röttger begründet das Urteil damit, dass die Schwurgerichtskammer nicht feststellen konnte, ob die Mutter auch den Vorsatz zur Tötung hatte. Ebenso wenig konnte festgestellt werden, wann genau der kleine Leon verstorben ist. Deshalb habe die Kammer zugunsten der Angeklagten entschieden, erklärt Röttger. Die Schwurgerichtskammer habe in ihrem Urteil auch die Gesamtumstände der Tat berücksichtigt: Die Wohnung sei verwahrlost und "messi-ähnlich" gewesen, auch das Kinderzimmer sei verdreckt und unordentlich gewesen. Der kleine Leon sei ungepflegt und sehr schlecht versorgt gewesen - aber gesund. Verteidiger Oliver Wintz kann gegen das Urteil noch Revision einlegen. Er sagte, seine Mandantin sei aktuell in Therapie. Zum einen wegen Depressionen, zum anderen wegen den Folgen der Tat. Der Frau wurde letztlich auch wegen ihrer Depressionen eine verminderte Schuldfähigkeit zugebilligt.

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