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Urteil: Kündigung durch Kaarster Firma Stromio unwirksam
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Urteil: Kündigung durch Kaarster Firma Stromio unwirksam

Nach einer Klage der Verbraucherzentrale entschied das OLG Hamm: Die plötzlichen Kündigungen tausender Kunden durch den Kaarster Stromanbieter Stromio Ende 2021 waren rechtswidrig.

Veröffentlicht: Donnerstag, 18.06.2026 11:00

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Stromio hatte die fristlosen Kündigungen damals mit explodierenden Einkaufspreisen für Energie begründet. Die Richter am  Oberlandesgericht Hamm lassen das aber nicht gelten. Sie sagen: Wer seinen Kunden eine feste Preisgarantie zusichert, trägt das finanzielle Risiko am Markt selbst. Tausende Stromio-Kunden landeten durch den Lieferstopp automatisch in der teuren Grundversorgung. Genau diese Mehrkosten können Betroffene laut Gericht nun als Schadenersatz einfordern. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig, der Streit könnte also noch in die nächste Instanz gehen.

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