Urteil nach Brand in Rommerskirchener Flüchtlingsheim

Viereinhalb Jahre Haft wegen versuchten Mordes - So ist am Montag (01.03.) der Prozess um das Feuer in einem Asylbewerberwohnheim in Rommerskirchen zu Ende gegangen.

Der Anwalt des Angeklagten vor Gericht
© NE-WS 89.4 / Marc Pesch

Der Angeklagte hat das Urteil am Landgericht Mönchengladbach akzeptiert. Damit ist die Entscheidung rechtskräftig. Der 21-jährige Angeklagte hatte im Prozess gestanden, nachts im August letzten Jahres das Feuer nach einem Streit mit einer Bewohnerin des Flüchtlingsheims gelegt zu haben. Der junge Mann hatte neben dem Wohnheim mit Freunden Alkohol getrunken und gefeiert. Die junge Frau war dazu gekommen und sollte nach Meinung des Angeklagten verschwinden. Weil sie das nicht tat, legte er anschließend das Feuer. Der Richter sagte am Montag in seiner Urteilsbegründung, aufgrund des Geständnisses, seiner Reue und der Ankündigung, den Schaden wiedergutzu machen, sei der Beschäftigte eines Rommerskirchener Altenheims noch mit einem wohlwollenden Urteil davongekommen.

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