
Urteil: Neusser betrügt Mensch mit Behinderung
Das Amtsgericht Düsseldorf hat am Donnerstag (27.01) einen Neusser wegen Betruges in besonders schweren Fällen verurteilt.
Veröffentlicht: Donnerstag, 27.01.2022 12:58
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Neusser einen Mann mit Behinderung um knapp 9.000 Euro betrogen hat. Das Geld muss er dem Geschädigten zurückzahlen. Außerdem bekam er anderthalb Jahre Haft auf Bewährung. Vor knapp zwei Jahren hat der Neusser sein Opfer an einer U-Bahn-Station in Düsseldorf das erste Mal gesehen. Laut Gericht hat der Verurteilte dabei erkannt, dass der Mann eine geistige Behinderung hat. Daraufhin bedrängte er ihn in über 30 Fällen. Teilweise hatte der Neusser vor dem Haus seines Opfers gewartet und dort auf ihn eingeredet, um an das Geld zu kommen. Wegen seiner geistigen Behinderung sei der Geschädigte nicht in der Lage gewesen, dem Neusser Widerstand zu leisten, hieß es in der Anklage. Der Neusser hat das Urteil bereits akzeptiert. Die Staatsanwaltschaft kann noch Revision einlegen.