
Verdursteter Leon aus Grevenbroich: Sechseinhalb Jahre Haft
Am Landgericht Mönchengladbach endete am Montag (21.03.) der Prozess um den Tod des kleinen Leon aus Grevenbroich-Wevelinghoven. Die Mutter muss für sechseinhalb Jahre in Haft.
Veröffentlicht: Montag, 21.03.2022 11:03
Der damals einjährige Leon war im April 2019 in der Wohnung seiner Eltern auf der Krummstraße verdurstet. Der Prozess gegen die 30 Jahre alte Mutter war neu aufgerollt worden, weil sie gegen die Verurteilung zu knapp acht Jahren Haft in erster Instanz Revision eingelegt hatte. Sie hatte darau gehofft, im neuen Verfahren glimpflicher davon zu kommen. Diverse Zeugen hatten ihr allerdings attestiert, sich nicht gut um ihre Kinder gekümmert zu haben. Sie selbst hatte angegeben, aufgrund von Überforderung in Folge einer überstandenen Erkrankung tagelang nicht nach dem Sohn gesehen zu haben. Der Junge war währenddessen in seinem Zimmer verdurstet.
Das Landgericht Mönchengladbach hat die Mutter nun zu sechseinhalb Jahren Haft verurteilt. Damit blieb das Gericht nur knapp unter der Forderung der Staatsanwaltschaft von siebeneinhalb Jahren. Die Staatsanwältin hatte in ihrem Plädoyer gesagt, dass das Schicksal des Jungen der Mutter gleichgültig gewesen sei. Aus Egoismus habe sie tagelang nicht nach dem Kind gesehen. Die zuständige Schwurgerichtskammer sah es in ihrem Urteil als erwiesen an, dass sich die 30-Jährige wegen Körperverletzung mit Todesfolge und Aussetzung mit Todesfolge schuldig gemacht hatte.