
© Rhein-Kreis Neuss
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Verhalten an stillen Feiertagen
Der Rhein-Kreis Neuss erinnert an die drei stillen Feiertage im November.
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Besonders an Allerheiligen und Totensonntag seien Tanzveranstaltungen, Theateraufführungen oder Volksfeste den ganzen Tag über verboten. Am Volkstrauertag gelten die Verbote nur bis 13 Uhr. Außerdem gibt es an stillen Feiertagen Vorschriften für die Ladenöffnungszeiten. Wie an einem normalen Sonntag muss so gut wie alles geschlossen bleiben.
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