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Vorschriften rund um Ostern im Rhein-Kreis Neuss

Wegen der Ostertage gelten besondere Vorschriften. An die möchte das Kreisordnungsamt nochmal erinnern.

Veröffentlicht: Donnerstag, 06.04.2023 13:52

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Vieles ist wegen des Feiertags Karfreitag nicht erlaubt. Der ist nämlich ein sogenannter stiller Feiertag und steht deswegen unter besonderem Schutz. So sind Trödelmärkte, gewerbliche Ausstellungen oder auch private Automärkte nicht erlaubt. Gleiches gilt für Veranstaltungen und Musik in Gaststätten. Tanzen ist schon ab Donnerstagabend (06.04.) ab 18 Uhr verboten. Geschäfte mit Blumen, Zeitungen oder Backwaren dürfen für fünf Stunden öffneb - genauso am Ostersonntag.

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