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Wahlwerbung im Briefkasten
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Wahlwerbung im Briefkasten

Wenn Ihr schon mal personalisierte Wahlwerbung im Briefkasten hattet, dann fragt Ihr Euch vielleicht, wie Parteien an Eure Daten gekommen sind.

Veröffentlicht: Mittwoch, 22.09.2021 11:00

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Diese Rechte haben Parteien:

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Vor einer Wahl (Bundestagswahl, Kommunalwahl) haben alle Parteien in den sechs Monaten vorher die Möglichkeit Adressen und Namen von Bürgern abzufragen. Dafür fragen sie beim Einwohnermeldeamt der Stadt nach und erfragen beispielsweise die Namen und Adressen von allen 18- bis 22-Jährigen. Das Einwohnermeldeamt muss dann von allen, die nicht dagegen widersprochen haben, die Daten rausgeben.

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Widersprechen - aber wie?

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Alle ab 16 Jahren können widersprechen. Und ein Widerspruch ist ganz einfach: Entweder macht Ihr das telefonisch, schriftlich oder persönlich beim Einwohnermeldeamt. Das geht zu jeder Zeit. Am Einfachsten ist das aber direkt nach einem Umzug bei der Ummeldung.

In Neuss zum Beispiel gibt es sogar ein spezielles Formular zum Downloaden.

Es gibt aber auch ein allgemeines Formular für alle Kommunen.

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Gilt der Widerspruch nur für Parteien?

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Nein, der Widerspruch kann auch für Religionsgemeinschaften oder auch Presse und Rundfunk festgelegt werden. Bei so einem Widerspruch werden dann aber alle ausgeschlossen; es ist nicht möglich, nur einzelne Parteien oder Gruppen auszuwählen.

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