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Was ist erlaubt an Allerheiligen - Was nicht?

Morgen ist Allerheiligen - einer von drei sogenannten stillen Feiertagen, die im Rhein-Kreis Neuss im November gefeiert werden.

Veröffentlicht: Dienstag, 31.10.2023 09:35

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Stille Feiertage unterliegen einem besonderen Schutz - darauf weist der Rhein-Kreis Neuss hin. Es dürfen beispielsweise keine Märkte oder Sportveranstaltungen an diesem Tag stattfinden. Außerdem ist an stillen Feiertagen der Betrieb von Spielhallen und ähnlichen Unternehmen fast den ganzen Tag verboten. Wer dagegen verstößt, dem droht eine Geldstrafe. Die beiden anderen stillen Feiertage sind der Volkstrauertag am 19. und der Totensonntag am 26. November.

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