Was ist zu beachten bei Briefwahl bei der Stichwahl?

Für die Stichwahlen im Rhein-Kreis Neuss werden keine neuen Wahlbenachrichtigungen verschickt. Das hat der Kreiswahlleiter Dirk Brügge mitgeteilt.

© Stadt Kaarst

Bei der Stichwahl geht es um den Landrat und die Bürgermeister in Kaarst und Meerbusch. Alle Wahlberechtigten im Rhein-Kreis dürfen also wieder abstimmen. Wer auf dem Wahlschein für die Kommunalwahl angekreuzt hat, auch bei einer Stichwahl per Brief wählen zu wollen, bekommt die Stimmzettel automatisch zugeschickt. Wer das erste Mal im Wahllokal abgestimmt hat, und das jetzt per Briefwahl machen will, muss diese beantragen - Infos dazu stehen auf der alten Wahlbescheinigung und gibt es im Netz und in den Wahlämtern. Wer die Wahlbescheinigung nicht mehr hat, muss mit dem Perso ins Wahllokal gehen. Am 27. September findet die Stichwahl statt.

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