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Zoll gibt Tipps zum Umgang mit Black-Friday-Käufen
© Hauptzollamt Krefeld
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Zoll gibt Tipps zum Umgang mit Black-Friday-Käufen

Rund um den Black Friday (24.11.) warnt der für den Rhein-Kreis Neuss zuständige Zoll vor zu schnellen Käufen.

Veröffentlicht: Freitag, 24.11.2023 09:00

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Bei Bestellungen aus dem Ausland sind demnach oft zusätzliche Kosten fällig Viele Käufer würden das häufig nicht bedenken und am Ende draufzahlen. Das ist aber oft nicht das einzige Problem, denn regelmäßig ziehen die Zoll-Mitarbeitenden auch artengeschützte Tiere oder Pflanzen und Waffen aus dem Verkehr. Aber auch Medikamente oder Nahrungsergänzungsmittel, deren Einfuhr verboten sind. Oft wissen die Käufer davon gar nichts, sagt der Zoll. Ähnlich ist das bei gefälschten Artikeln. Hinter vermeintlich günstigen Markenprodukten aus Online-Shops stecken immer wieder Fälschungen. Ein weiteres Thema sind oft Gebühren oder Steuern, die nachträglich gezahlt werden müssen. Am besten sollen sich Käufer vorab informieren.

Bei "kleineren Bestellungen" bis zu 150 Euro sind laut Zoll 19 bis 7 Prozent fällig. Deutlich teurer kann es demnach bei Bestellungen über 150 Euro werden - durch zum Beispiel Zoll-Gebühren. Es gibt aber auch Ausnahmen: Bei Privaten Geschenksendungen bis 45 Euro müssen keine zusätzlichen Steuern oder Gebühren gezahlt werden. Laut Zoll ist seit einiger Zeit auch eine Anmeldung vorab online möglich. So können Online-Shopper sich in vielen Fällen den Weg zum Zollamt sparen.

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