Bürgerfunk
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HINWEISE FÜR BÜRGERFUNKGRUPPEN
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NE-WS 89.4 ist aufgrund des Landesmediengesetzes verpflichtet, Bürgerfunk auszustrahlen. Wer daran interessiert ist, zwischen 20 Uhr und 21 Uhr Bürgerfunk ausstrahlen zu lassen, muss bitte folgende Dinge für einen reibungslosen Ablauf beachten:
- Infos zur Gründung von Bürgerfunkgruppen, zum Erstellen von Sendeanmeldungen sowie rechtliche Hinweise gibt es bei der zuständigen Landesanstalt für Medien. Bei NE-WS 89.4 sind sie nicht zu erhalten, da dies nur der ausstrahlende Sender (Medium) ist. Von entsprechenden Anfragen bitten wir daher abzusehen.
- Terminabsprachen werden bitte mit unserer Redaktionsassistenz gemacht. Diese ist in der Regel montags bis freitags zwischen 8:30 Uhr und 15:00 Uhr telefonisch unter 02131 - 40 00 21 zu erreichen. In der Regel sind hierüber Absprachen am schnellsten und einfachsten zu treffen. Grundsätzlich geht es aber auch über E-Mail: zentrale@news894.de.
- Sendungen können nur nach vorheriger Terminabsprache ausgestrahlt werden. Sie müssen in einheitlicher Lautstärke produziert sein, eine Gesamtspielzeit von mindestens 52 Minuten und maximal 53 Minuten haben (Wort-Ende bei spätestens 48 Minuten) und im Datenformat mp3 oder wav produziert sein.
- Sendungen müssen bis Donnerstagmorgen in der Vorwoche der Ausstrahlung vorliegen, da ansonsten die Ausstrahlung nicht gewährleistet werden kann.
- Die Sendungen müssen NE-WS 89.4 entweder als Daten-CD zur Verfügung gestellt werden oder über den Versand via https://www.wetransfer.com. Jeder Sendung muss eine gültige Sendeanmeldung beigefügt werden.
- Alle grundsätzlichen Informationen sowie den Vordruck für die Sendeanmeldung gibt es hier: http://www.lfm-nrw.de/foerderung/buergermedien/buergerfunk.html
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