Infos zum Bürgerfunk

NE-WS 89.4 ist aufgrund des Landesmediengesetzes verpflichtet, Bürgerfunk auszustrahlen. Wer daran interessiert ist, zwischen 20 Uhr und 21 Uhr Bürgerfunk ausstrahlen zu lassen, muss bitte folgende Dinge für einen reibungslosen Ablauf beachten:

  1. Infos zur Gründung von Bürgerfunkgruppen, zum Erstellen von Sendeanmeldungen sowie rechtliche Hinweise gibt es bei der zuständigen Landesanstalt für Medien. Bei NE-WS 89.4 sind sie nicht zu erhalten, da dies nur der ausstrahlende Sender (Medium) ist. Von entsprechenden Anfragen bitten wir daher abzusehen.
  2. Terminabsprachen werden bitte mit unserer Redaktionsassistenz gemacht. Diese ist in der Regel montags bis freitags zwischen 8:30 Uhr und 15:00 Uhr telefonisch unter 02131 - 40 00 21 zu erreichen. In der Regel sind hierüber Absprachen am schnellsten und einfachsten zu treffen. Grundsätzlich geht es aber auch über E-Mail: zentrale@news894.de.
  3. Sendungen können nur nach vorheriger Terminabsprache ausgestrahlt werden. Sie müssen in einheitlicher Lautstärke produziert sein, eine Gesamtspielzeit von mindestens 52 Minuten und maximal 53 Minuten haben (Wort-Ende bei spätestens 48 Minuten) und im Datenformat mp3 oder wav produziert sein.
  4. Nach § 6 der Satzung der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM) über die Nutzung von Sendezeiten für den Bürgerfunk im lokalen Hörfunk (Nutzungssatzung Bürgerfunk) vom 12.12.2014, sollen Beitrag und Sendeanmeldung NE-WS 89.4 rechtzeitig, das heißt in der Regel drei Tage vor Ausstrahlung vorliegen.
  5. Die Sendungen müssen NE-WS 89.4 entweder als Daten-CD zur Verfügung gestellt werden oder über den Versand via https://www.wetransfer.com. Jeder Sendung muss eine gültige Sendeanmeldung beigefügt werden.
  6. Alle grundsätzlichen Informationen gibt es hier: https://www.medienanstalt-nrw.de/medienorientierung/partizipation/zertifizierung.html