Neusser Schülerin scheitert mit Klage zum Reliunterricht
Veröffentlicht: Dienstag, 18.11.2025 08:13
Eine Schülerin aus Neuss darf sich den Religionsunterricht nicht weiter frei aussuchen. Das hat das Verwaltungsgericht in Düsseldorf entschieden.

Die konfessionslose 15-Jährige hatte geklagt, weil ihre Schule ihr den Wechsel zum evangelischen Religionsunterricht verwehrt hatte. Das Mädchen wechselte zuvor schon vom Fach Praktische Philosophie zur katholischen Religion. Jetzt schob die Schule dem ständigen Wechsel einen Riegel vor. Zu Recht sagt das Gericht: Das Grundgesetz und auch die Landesverfassung sähen es nicht vor, dass sich Schüler nach Belieben vom Religionsunterricht an- und abmelden dürften.


