Was darf man trotz Krankschreibung alles noch machen?

Die nächste Grippe- und Erkältungswelle steht an. Die Folge: Viele werden statt auf der Arbeit auch mal den einen oder anderen Tag krank sein. Was man dann beachten sollte.

Als wichtigster Grundsatz gilt, wenn man vom Arzt krankgeschrieben wurde: Alles, was die Genesung nicht beeinträchtigt, ist während einer Krankschreibung erlaubt, sagt etwa die Allianz Versicherung. Heißt, man muss sich so verhalten, dass man möglichst schnell wieder arbeiten kann.

Man muss mit Krankenschein nicht unbedingt drinnen hocken

Aber was heißt das eigentlich im konkreten Fall? Beispiel, der Arm ist gebrochen. Natürlich darf man dann trotz Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auch ins Kino oder abends was essen gehen. Das wird nicht verhindern, dass der Arm heilt. Anders sieht es aus, wenn man Handball spielen wollen würde. Das wäre einer Heilung eher abträglich. Man merkt also, es hängt von der Krankheit ab. Wichtig ist vor allem, was der Arzt sagt. Schreibt er Bettruhe vor, sollte man sich auch daranhalten.

Krankgeschrieben: Was man darf und was nicht

Reisen: Hier gilt: Es kommt darauf an. Menschen mit einer Lungenkrankheit kann ein Aufenthalt am Meer durchaus guttun. Mit einem Bandscheibenvorfall sollte man vielleicht nicht lange fahren oder fliegen. Allerdings gilt es hier zu beachten, dass man eine Reise immer mit demjenigen abspricht, der während der Erkrankung Zahlungen leistet. In den ersten sechs Wochen der Arbeitgeber, danach die Krankenkasse.

Spazieren gehen: Bewegung an der frischen Luft ist in der Regel gut für die Heilung. Bei hohem Fieber oder wenn der Arzt Bettruhe verordnet hat, lieber darauf verzichten.

Sport: Am besten klärt man mit dem Arzt ab, was sportlich geht und was nicht. Schließlich kann zum Beispiel Gymnastik helfen, während Tennis mit gebrochenem Arm vermutlich wenig förderlich ist.

Einkaufen: Der Weg zur Apotheke oder zum Supermarkt ist eigentlich immer erlaub, es sei denn der Arzt hat strenge Bettruhe verordnet. Mit gesprochenem Arm ist auch ein Einkaufsbummel erlaubt.

Arbeiten: Krankschreibungen sind nicht bindend und eine Prognose, wie lange man mit der Krankheit voraussichtlich ausfallen wird. Fühlt man sich früher fit, kann man freiwillig wieder arbeiten gehen. Wichtig: Informiert eure Krankenkasse, dass ihr früher wieder mit Arbeiten anfangt.

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