Zwölf Jahre Haft nach Messerangriff auf B59
Veröffentlicht: Freitag, 21.11.2025 15:02
Die juristische Aufarbeitung der tödlichen Messerstecherei auf der B59 bei Jüchen ist endgültig beendet. Der Bundesgerichtshof verwarf jetzt die Revision des verurteilten Täters.

Der 25-Jährige muss seine Haftstrafe antreten. Der BGH sah es als erwiesen an, dass der gebürtige Neusser letztes Jahr im September nachts einen 20-jährigen aus Grevenbroich erstochen hatte. Die Tat hatte damals für große Aufregung gesorgt. Nach einer Verfolgungsjagd waren der Angeklagte und das spätere Opfer kurz vor Jüchen am Straßenrand ausgestiegen. Laut Überzeugung der Justiz war der 25-Jährige dann mit einem Messer auf den 20-Jährigen Grevenbroicher losgegangen, dabei kam der Dachdeckerlehrling ums Leben. Im Prozess hatte der Angeklagte die Tat bestritten. Den Mord habe sein Beifahrer begangen. Eine Freundin hatte der einschlägig vorbestrafte Mann, der zuletzt in Erkelenz wohnte, aber um ein Alibi gebeten. Nun muss er endgültig für zwölf Jahre ins Gefängnis.


